KEIN VERSICHERUNGSMAKLER OHNE SACHKUNDENACHWEIS
Die im Rahmen der Erlaubnispflicht geforderte Sachkunde kann durch die IHK-Prüfung zur/zum Versicherungsfachfrau/mann (IHK) nachgewiesen werden. Im Download-Bereich rechts finden Sie den Gesetzestext zur Sachkundeprüfung.
Neben der Sachkundeprüfung werden gemäß § 4 VersVermV auch die folgenden Qualifikationen als Nachweis der Sachkunde anerkannt:
- Abschlusszeugnis
- eines Studiums der Rechtswissenschaft,
- eines betriebswirtschaftlichen Studienganges der Fachrichtung Versicherungen (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss),
- als Versicherungskaufmann oder -frau oder Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen,
- als Versicherungsfachwirt oder -wirtin oder
- als Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK);
- Abschlusszeugnis
- als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau abgeschlossen wurde
- als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine allgemeine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen wurde
- als Finanzfachwirt (FH), wenn ein weiterbildendes Zertifikatsstudium an einer Hochschule abgeschlossen wurde und darüber hinaus eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung vorliegt
- Abschlusszeugnis
- als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau,
- als Investmentfondskaufmann oder -frau oder
- als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung vorliegt.
Ein erfolgreich absolviertes Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie wird als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde beim Antragsteller vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung nachgewiesen wird.
Der BDVM hält die Qualifikation als Versicherungsfachfrau/mann allerdings nicht für ausreichend, insbesondere nicht für die Betreuung gewerblicher Kunden. Zur Erweiterung der Kenntnisse eignet sich beispielsweise der Kurs „Zertifizierte/-r Makler/-in Versicherungen und Finanzdienstleistungen”, der von der Deutschen Makler Akademie angeboten wird.
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