Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse

GEWERBLICHE ANFORDERUNGEN:
ZUVERLÄSSIGKEIT UND GEORDNETE VERMÖGENSVERHÄLTNISSE

Die örtlichen IHKs prüfen anhand verschiedener Unterlagen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Im Download-Bereich rechts finden Sie eine Checkliste für die erforderlichen Unterlagen.

Wer in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde, verfügt nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit. Ungeordnete Vermögensverhältnisse gelten als gegeben, wenn über das Vermögen des Antragsstellers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung) eingetragen ist.

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Checkliste für die Erteilung einer Erlaubnis