VERBRAUCHERSCHÜTZER ARGUMENTIEREN AN DER MAKLER-REALITÄT VORBEI

Gemäß § 24 Getz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Wirtschafts- und Berufsvereinigungen für ihren Bereich Wettbewerbsregeln aufstellen. Wettbewerbsregeln „sind Bestimmungen, die das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb regeln zu dem Zweck, einem den Grundsätzen des lauteren oder der Wirksamkeit eines leistungsgerechten Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten im Wettbewerb entgegenzuwirken und ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten im Wettbewerb anzuregen.“

Wirtschafts- und Berufsvereinigungen können bei der Kartellbehörde die Anerkennung von Wettbewerbsregeln beantragen. Von dieser Möglichkeit hat der VDVM Gebrauch gemacht, nachdem die im Rahmen des VDVM Codes of Conduct ergänzten Wettbewerbsregeln auf der Mitgliederversammlung im November 2008 verabschiedet wurden. Das Bundeskartellamt holte daraufhin bei verschiedenen Organisationen Stellungnahmen ein, unter anderem auch bei der Verbraucherzentrale Bundesverband. Im Mai gab das Bundeskartellamt nun dem VDVM Gelegenheit, sich zu den Anmerkungen der Verbraucherzentrale zu äußern.

Die Stellungnahme des VDVM an das Bundeskartellamt stellen wir Ihnen als PDF zur Verfügung.

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VDVM-Schreiben an das Bundeskartellamt