Code of Conduct
DIE SATZUNG UND DER CODE OF CONDUCT DES BDVM
Als Zeichen ihres hohen Verantwortungsbewusstseins verpflichten sich die Mitglieder des BDVM auf die Einhaltung verbindlicher Verhaltensregeln und Geschäftsprinzipien – niedergelegt im BDVM-Code of Conduct.
Das Berufsbild des BDVM-Maklers – wie es in §3 der BDVM-Satzung beschrieben wird – bedingt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem BDVM-Makler. Dieses ist nur dann auf Dauer gewährleistet, wenn der BDVM-Makler bestimmte Voraussetzungen und Pflichten erfüllt. In diesem Bewusstsein hat sich der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. aufbauend auf seiner Satzung weitere Berufsregeln – Code of Conduct genannt – als Richtschnur für das Handeln seiner Mitglieder gegeben. Im Rahmen dieses Codes of Conduct werden auch die Beziehungen der Verbandsmitglieder zu Versicherungsunternehmen, zum Staat (hier vor allen Dingen zu den Aufsichtsbehörden) sowie im Wettbewerb der Mitglieder untereinander behandelt.
Ein einheitliches Regelwerk verbessert zudem die Kommunikation über das Berufsbild des Versicherungsmaklers und ermöglicht einen Vergleich mit ausländischen Regelungen und Wertvorstellungen – was in Zeiten einer europäischen Verflechtung immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Der BDVM hat sich diese Verhaltensregeln sehr frühzeitig gegeben. Bereits vor der Umsetzung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie (IDD) hatten sich die Verbandsmitglieder eine umfangreiche Selbstverpflichtung in den Bereichen Wettbewerb, Transparenz und der Durchführung des Prämieninkassos auferlegt, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausging und aus dem eigenem Selbstverständnis entstanden ist. Diese umfangreiche Selbstverpflichtung regelte auch bereits vor der IDD-Umsetzung wesentliche Bereiche zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Einige Regelungen des Code of Conduct gehen sogar auf die Zeit vor der Umsetzung der ersten Versicherungsvertriebsrichtlinie (IMD) zurück. Die BDVM-Makler sind insofern in vielerlei Hinsicht Vorreiter und stellen einen hohen Anspruch an die Integrität des eigenen Verhaltens. Die stetige Weiterentwicklung des Code of Conducts führt gleichwohl dazu, dass die Verhaltensregeln nicht in einem einzelnen Dokument umgesetzt sind. Vielmehr werden die einzelnen Bestandteile jeweils einzeln von der Mitgliederversammlung als Code of Conduct beschlossen. Das Berufsbild des BDVM-Maklers wird deshalb durch die Geltung sämtlicher Bestandteile des Code of Conducts geprägt, deren Einhaltung für die Mitglieder verbindlich ist.
Bis zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) bestanden die einzelnen Teile des Code of Conducts aus Transparenzleitlinien, Wettbewerbsregeln sowie Leitlinien für den Abrechnungsverkehr und das Inkasso. Die Versicherungsvertriebsrichtlinie führt verbindliche Regeln für das Beschwerdemanagement von Versicherungsmaklern ein. BDVM-Makler nehmen Beschwerden von Kunden seit jeher sehr ernst und sind stets bestrebt, die hohe Servicequalität weiter zu verbessern.
Die bis zur IDD-Umsetzung noch freiwillige Teilnahme am Ombudsmannverfahren der Versicherungsbranche war deshalb seit jeher die ausdrückliche Verbandsempfehlung. Diese Empfehlung ist auch in den BDVM-Muster-Maklerverträgen eingeflossen. Die Teilnahme am Ombudsmannverfahren ist seit dem Inkrafttreten der Versicherungsvermittlungsverordnung am 20.12.2018 für alle Versicherungsvermittler verpflichtend. Seit dem 20. Dezember 2018 müssen sich Versicherungsmakler ebenfalls Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung geben. Unsere Verbandsmitglieder können für diese Erfüllung dieser Anforderungen auf unsere Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung zurückgreifen. Diese gelten, genauso wie sämtliche Teile des BDVM Code of Conduct, satzungsgemäß qua Verbandsmitgliedschaft.
Der BDVM ergänzt seinen Code of Conduct nunmehr um einen weiteren Bestandteil, nämlich den Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung.
Der Code of Conduct des BDVM umfasst aktuell vier Teile:
- Transparenz-Leitlinien
- Wettbewerbsregeln
- Leitlinien für den Abrechnungsverkehr und das Inkasso
- Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung
Entsprechend den Entwicklungen im nationalen und internationalen Bereich wird der BDVM seinen Code of Conduct in einzelnen Schritten weiter entwickeln.
Downloads
Satzung des BDVM
Transparenz-Leitlinien
Wettbewerbsregeln
Leitlinien für Abrechnungsverkehr und Inkasso
Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung
100-jähriges BDVM-Jubiläum
Glückwünsche & Grußworte
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