WER BEZAHLT DEN VERSICHERUNGS­MAKLER?

Der Makler wird zwar vom Kunden beauftragt, aber nach bisheriger Gewohnheit für seine Leistungen von den Versicherungsgesellschaften mittels Courtage vergütet. Deshalb entstehen Ihnen als Kunde durch die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

Faire Lösung im Sinne aller Beteiligten: Die Courtage
Die Courtage ist Teil der Versicherungsprämie, die der Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen zahlt. Der Versicherer zahlt dann die Courtage an den Makler aus. Die Vorschläge des Versicherungsmaklers richten sich jedoch nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden (siehe auch Paragraph 1 der Transparenz-Leitlinien im BDVM Code of Conduct) – die Kundeninteressen stehen somit ganz klar im Vordergrund. Außerdem haften Versicherungsmakler für eine Falschberatung. Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers wird also dadurch nicht beeinträchtigt, dass seine Vergütung in die Versicherungsprämie einkalkuliert worden ist.

BDVM Makler beraten unabhängig – auch weil der BDVM gegen Interessenskonflikte vorgeht

Nicht zu übersehen ist jedoch, dass die Abschlussprovision in der Versicherungsvermittlung – speziell im Bereich Lebensversicherungen – derzeit kritisch hinterfragt wird. Insbesondere bei Versicherungsmaklern vermuten einzelne Seiten einen Interessenkonflikt. Der BDVM hat deshalb Transparenz-Leitlinien im Rahmen seines Code of Conduct verabschiedet, um das Vertrauen in diese Vergütungsform zu stärken. BDVM-Versicherungsmakler sind diesem Code of Conduct verpflichtet. Das gibt Ihnen als Kunde zusätzliche Sicherheit einer unabhängigen Beratung.

Der BDVM bekennt sich zur Courtage als Leitvergütung

Vorteile der Courtage

Der BDVM hält das so genannte mechanische Vergütungssystem Courtage für den Privatkunden und den gewerblichen Bereich unverändert für sachgerecht, weil es einer individuellen Honorierung – zum Beispiel nach Zeitaufwand – unseres Erachtens überlegen ist.

Denn mit der Courtage wird beispielsweise auch die Schadensassistenz abgegolten. Bei einer Honorierung nach Zeit müsste ein Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall genau dann, wenn er ohnehin schon die Belastung hat, auch noch für die Schadensbetreuung die Rechnung seines Dienstleisters begleichen. Insbesondere bei Großschäden kann dies existenzbedrohend sein. Die Courtage hat also eine gewisse Ausgleichsfunktion für den Versicherungsnehmer: Sie führt zu stabilen Preisen für das Produkt Versicherung und die dazugehörenden Dienstleistungen insgesamt.

Selbstverständlich steht Ihnen Ihr BDVM-Versicherungsmakler über seine Leistungen und das Vergütungssystem gern Rede und Antwort.