Unabhängige Versicherungsmakler stehen auf der Seite des Kunden. Sie verkaufen keine Versicherungen, sondern suchen für die komplexe Risikosituation ihrer Kunden die optimale Gestaltung der Risikoverteilung. Damit unterscheiden Versicherungsmakler sich klar von anderen Vertriebsformen, die hier kurz erläutert werden.
Versicherungsvertreter
Versicherungsvertreter werden auch Ausschließlichkeitsvertreter oder gebundene Versicherungsvertreter genannt, weil sie ausschließlich an einen Versicherer bzw. eine Versicherungsgruppe gebunden sind. Sie können ihren Kunden deshalb nur Produkte dieses einen Versicherers anbieten, egal, ob sie nun besonders gut für den Versicherungsnehmer sind oder eher nicht so geeignet. Eine Tätigkeit für andere Versicherungsunternehmen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Obgleich Versicherungsvertreter häufig als selbstständige Handelsvertreter tätig sind, gehören sie zum Vertrieb des Versicherers und sind an dessen Weisungen und Strategien gebunden. Für gebundene Versicherungsvertreter gibt es – im Gegensatz zu Versicherungsmaklern – keine Erlaubnispflicht für die Berufsausübung, sie werden über das Versicherungsunternehmen registriert.
Mehrfachvertreter
Mehrfachvertreter sind eine Variante des Versicherungsvertreters. Sie arbeiten jedoch nicht nur für ein Versicherungsunternehmen, sondern für mehrere. Sie können ihren Kunden daher eine gewisse Auswahl bieten und aus den Produkten der verschiedenen Versicherer ein individuelleres Paket zusammenstellen. Mehrfachvertreter brauchen eine Erlaubnis für die Ausübung ihrer Tätigkeit nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Anders als Versicherungsmakler können sie nicht aus der vollen Breite des Marktes auswählen, welcher Vertrag den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers am besten gerecht wird. Sie stehen – wie der Versicherungsvertreter – im Lager der Versicherer.
Bankassurance – Versicherungsverkauf über die Bank
Den Verkauf von Versicherungen in Banken gibt es seit Jahrzehnten – im Rahmen der Allfinanz-Konzepte hat sich diese Tendenz in den letzten Jahren verstärkt. In der Regel werden in Banken und Sparkassen nur die zur eigenen Konzernstruktur gehörenden Versicherungsprodukte vertrieben. Das führt meist dazu, dass sie als (Mehrfach-)Vertreter (siehe oben) tätig werden.
Vertriebsorganisationen
Hier handelt es sich um rechtlich selbstständige Vertriebsorganisationen in unterschiedlicher Abhängigkeit von Versicherungsunternehmen. Die Mitarbeiter arbeiten zum Teil als Angestellte, sind aber überwiegend selbstständig tätig. Ob Vertriebsorganisationen tatsächlich wirtschaftlich unabhängig von Versicherungskonzernen und damit frei in der Auswahl ihrer Produkte sind, kann nur nach einer Prüfung eindeutig bestimmt werden. Dabei hilft das sogenannte Informationsblatt nach § 11 VersVermV, das unter anderem den Status des Vermittlers aufzeigt. Die einzelnen Mitarbeiter sind in der Regel nicht unabhängig, sondern an die Vorauswahl und die Weisungen ihrer Gesellschaft gebunden.
Fernabsatz
Unter Fernabsatz fällt der Abschluss von Versicherungen im Internet oder per Telefon. Bei Abschlüssen via Internet fehlt die persönliche Beratung komplett. In Anbetracht der Komplexität des unsichtbaren Produktes „Versicherung” und dessen Einbettung in den individuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext des Versicherungsnehmers ist dieser Weg mit einigem Risiko verbunden.