SO WERDEN SIE MITGLIED IM BDVM 

An dieser Stelle finden Sie bei uns kein Antragsformular. Denn als Verband geht es uns nicht zuvorderst um Quantität – sondern um Qualität. Deswegen zielen wir nicht auf die möglichst schnelle Aufnahme möglichst vieler Mitglieder. Vielmehr prüfen wir genau, ob neue Interessenten unseren Standards entsprechen.

Wenn auch Sie Mitglied im BDVM werden möchten, bedeutet dies für Sie:

  • Lesen Sie sich den folgenden Text und unsere Satzung in aller Ruhe durch.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen den Anforderungen entspricht, welche wir an Mitglieder stellen.

Wenn ja, freuen wir uns, per Mail oder telefonisch (040/36 98 20-0) kurz von Ihnen zu hören, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.

Wofür wir stehen. Und wofür nicht. 

Der BDVM ist ein Interessenverband für seriöse und kompetente Versicherungsmakler. Wir und unsere Mitglieder zeichnen sich durch einen besonderen Anspruch aus – sich selbst aber auch gegenüber dem Kunden als Dienstleister. Um diesen Standard nicht aufzuweichen, stellt die Satzung bewußt hohe Anforderungen an die Mitglieder.

Doch damit nicht genug: Neben den Anforderungen der Satzung hat jedes Mitgliedsunternehmen außerdem den Code of Conduct des Verbandes zu beachten.

Unser Maklerverständnis: Unabhängige Qualität

Unabhängigkeit ist uns wichtig. So wichtig, dass unsere Satzung den Versicherungsmakler als rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Versicherungsvermittler versteht. In anderen Worten: Versicherungsmakler des BDVM sind weder vom Versicherer noch vom Versicherungsnehmer abhängig.

Deshalb definiert die Satzung Versicherungsmakler als: 

  • treuhänderischen Sachverwalter der Interessen des Versicherungsnehmers
  • und damit sein Berater,
  • sein Betreuer
  • und Vertreter in allen relevanten Versicherungs- und Risikoangelegenheiten.

Was das im Detail bedeutet:
Der Versicherungsmakler waltet im Auftrag des Versicherungsnehmers und nach dessen Bedarf. Dies tut er, indem er Versicherungsverträge gestaltet und den Abschluss dieser Verträge national und gegebenenfalls auch international vermittelt. Er ist zudem mit der Verwaltung von Versicherungsverträgen beauftragt; hierzu gehört auch die Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers im Schadenfall.

Woran wir dies messen:

Um diese Standards verlässlich zu gewährleisten, ist eine hohe fachliche Qualifikation Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft. 

Zudem müssen wenigstens zwei VollzeitTätige, in das Versicherungsmaklerunternehmen integrierte Berufsträger vorhanden sein. Von denen muss zumindest einer gelernter oder erlernter Versicherungsfachwirt bzw. geprüfter Versicherungsmakler sein – sowie der andere wenigstens Versicherungskaufmann. (Eine Gleichstellung anderer Qualifikationen ist möglich, sofern ausreichend praktische Berufserfahrung vorhanden ist.)

Weiterhin sind mehrjährige Berufserfahrungen und eine Vermögensschaden­haft­pflichtversicherung in doppelter Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs gemäß § 12 Versicherungsvermittlungsverordnung nachzuweisen.

Der BDVM steht für Unabhängigkeit und Qualität – und vertritt somit weder fest an eine Versicherung gebundene Makler noch Maklerunternehmen ohne nachweisbare Qualifikation.

Wie wir dies gewährleisten

Um sicherzustellen, dass Bewerber um eine Mitgliedschaft im BDVM diesen Anforderungen entsprechen, prüft ein fachkundiger Aufnahmeausschuss jede Bewerbung. Dies tut er, indem er in einem Aufnahmegespräch untersucht, ob die antragstellende Firma die in der Satzung beschriebenen objektiven und subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und dem Maklerverständnis des BDVM entspricht.

Dem BDVM ist es wichtig, dass Antragsteller aus eigener Kenntnis und Erfahrung 

  • Versicherungsbedürfnisse ermitteln,
  • Deckungskonzepte entwickeln,
  • Versicherungsverträge prüfen, selbständig gestalten und verwalten
  • sowie bei der Schadenregulierung sachkundig mitwirken können.

Außerdem sollten Kenntnisse der Versicherungswirtschaft und der Versicherungstechnik, des Versicherungsaufsichts- und Vertragsrechts und des einschlägigen Steuerrechts vorhanden sein.

Die Kosten der Mitgliedschaft

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist nach der Zahl der Mitarbeitenden im Unternehmen gestaffelt, die Spanne reicht von € 920,00 pro Jahr für Unternehmen mit bis zu 3 Mitarbeitenden bis hin zu € 18.500 für Unternehmen ab 701 Mitarbeitenden. Bei Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden gilt für die ersten beiden Jahre ein ermäßigter Beitrag von jeweils 500,- EUR.

Ihre Ansprechpartnerin:

Alexandra Niemeyer
Vorstandsassistentin, Mitgliederbetreuung, Veranstaltungen, Messen und Kongresse
Telefon: 040/36 98 20 50
niemeyer@bdvm.de

Mareike Prizelius
OFFICE ASSISTENTIN
Telefon: 040/36 98 20 12
prizelius@bdvm.de