WERDEN SIE EINER VON UNS: DER WEG ZUM VERSICHERUNGSMAKLER
Lange Zeit war der Beruf des Versicherungsmaklers eine Art frei verfügbare Jobbezeichnung – ohne Qualitätsstandards und verbindliche Qualifizierung. Es reichte bereits, einen entsprechenden Gewerbeschein zu besitzen, um sich Versicherungsmakler nennen zu dürfen.
Dies änderte sich 2007, als durch die Umsetzung der EU-Vermittlungsrichtlinie, der Beruf des Versicherungsmaklers zu einer zulassungs- und registrierungspflichtigen Tätigkeit wurde.
Das bedeutet:
Wer Versicherungsmakler werden möchte, muss sich bei der zuständigen IHK registrieren lassen und für die Erlangung einer Zulassung verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse mehr…[Link]
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html
- Sachkundenachweis mehr…[Link]
http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/__2.html
- Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mehr…[Link]
http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/__12.html