WERDEN SIE EINER VON UNS: DER WEG ZUM VERSICHERUNGSMAKLER

Lange Zeit war der Beruf des Versicherungsmaklers eine Art frei verfügbare Jobbezeichnung – ohne Qualitätsstandards und verbindliche Qualifizierung. Es reichte bereits, einen entsprechenden Gewerbeschein zu besitzen, um sich Versicherungsmakler nennen zu dürfen.

Dies änderte sich 2007, als durch die Umsetzung der EU-Vermittlungsrichtlinie, der Beruf des Versicherungsmaklers zu einer zulassungs- und registrierungspflichtigen Tätigkeit wurde.

Das bedeutet:

Wer Versicherungsmakler werden möchte, muss sich bei der zuständigen IHK registrieren lassen und für die Erlangung einer Zulassung verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  1. Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  1. Sachkundenachweis
  1. Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Nicht nur Makler, sondern Qualitäts-Makler.
Was ein Mitglied im BDVM auszeichnet: 

Bereits zu Zeiten, als die erwähnte Gewerbefreiheit es ermöglichte, ohne nachgewiesene Fachkenntnisse einer Makler-Tätigkeit nachzugehen, setzte sich der BDVM aufgrund seines qualitativen Ansatzes schnell als der branchenführende Verband durch. Dem BDVM angeschlossene Makler signalisieren ihren potentiellen Kunden eines sehr klar: Dieser Makler übertrifft freiwillig die geltenden Mindeststandards.

Das liegt besonders an zwei Gütekriterien, welche für eine BDVM Mitgliedschaft vorgeschrieben sind:

  1. Doppelte Unabhängigkeit – anstatt einfacher

Der Maklerbegriff der Gewerbeordnung und des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist mit dem Makler-Berufsbild des BDVM nicht identisch. Denn Paragraph 59 VVG und 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung nehmen nur darauf Bezug, dass Versicherungsmakler vom Versicherer unabhängig sind. Der BDVM-Versicherungsmakler hingegen besitzt eine doppelte Unabhängigkeit: Er ist sowohl unabhängig vom Versicherer als auch vom Versicherungsnehmer.

  1. Mindeststandards überbieten

Der BDVM als Verband der Qualitäts-Makler verlangt von seinen Mitgliedern die Erfüllung deutlich höherer Anforderungen als im deutschen Vermittlerrecht festgeschrieben – insbesondere im Hinblick auf die Sachkunde, die Anzahl der Berufsträger und den Umfang der Haftpflichtversicherung. Mehr dazu finden Sie übrigens auch unter dem Punkt: Mitgliedschaft

Streben Sie eine Mitgliedschaft im BDVM an? Dann melden Sie sich doch einmal bei uns!