Der BDVM-Makler wird sich stets dafür einsetzen, dass das Ansehen des Berufsstandes des Versicherungsmaklers in der Öffentlichkeit gefördert wird. Er richtet sein Handeln am bestmöglichen Interesse des Versicherungsnehmers aus und handelt dabei stets ehrlich, redlich und professionell. Zur Professionalität seines Handelns gehört auch der professionelle Umgang mit Beschwerden. Der BDVM-Makler verpflichtet sich deshalb selbst zur Einhaltung der Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung. Der Umfang der betrieblichen Beschwerdemanagementfunktion hängt gleichwohl von der Größe und dem Umfang des Maklerunternehmens ab.

Hamburg, den 02. Januar 2019

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