UNABHÄNGIG UND AUF IHRER SEITE: WAS SIE VON EINEM BDVM-VERSICHERUNGS­MAKLER ERWARTEN DÜRFEN

Wer eine Versicherung braucht – egal ob als Privatperson oder als Unternehmen – hat heute verschiedene Möglichkeiten, einen Vertrag abzuschließen. Ein Weg führt über die Beratung und Vermittlung durch einen Versicherungsmakler. Im Gegensatz zu anderen Vertriebsformen ist ein Versicherungsmakler an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und damit ein absolut unabhängiger Partner. Er wird deshalb auch als „treuhänderischer Sachwalter” Ihrer Versicherungs-Interessen bezeichnet. Mit anderen Worten: Der Versicherungsmakler steht auf Ihrer Seite.

Mit der Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist ein hohes Maß an Verantwortung verbunden. Und insofern ist es gut, dass Sie seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie im Mai 2007 das Recht darauf haben, zu erfahren, ob jemand, der mit Ihnen über Versicherungen sprechen möchte, als unabhängiger Versicherungsmakler aus der Breite des Marktes berät – oder im Auftrag von einem oder von mehreren Versicherungsunternehmen unterwegs ist.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für alle Versicherungsmakler

Alle in Deutschland tätigen Versicherungsvermittler – und damit auch Versicherungsmakler – sind bei der IHK registriert. Den Status eines Vermittlers können Sie online hier [LINK] überprüfen.

Ausgehend von der EU-Vermittlerrichtlinie beschreibt das deutsche Recht in der Gewerbeordnung (GewO), in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowohl die Anforderungen an 

  • berufliche Qualifikation, 
  • die Zuverlässigkeit sowie 
  • die finanziellen Verhältnisse 

für eine Tätigkeit als Versicherungsmakler. Außerdem werden die Beratungs- und Dokumentationspflichten in diesen Gesetzen geregelt.

Hohe Standards auf solider Basis — was den BDVM unterscheidet

Der Begriff “BDVM-Versicherungsmakler” hat sich in Deutschland zu einem Prädikat für besondere Qualität innerhalb der Maklerbranche entwickelt. Damit Sie sich bei einem unserer angeschlossenen Maklern in guten Händen wissen können, legen wir hohe Maßstäbe an unsere Mitglieder an. Diese übersteigen die Mindestanforderungen des Gesetzgebers teilweise deutlich. Nur so erhalten Sie die Gewissheit, einen wirklich qualifizierten Partner zu haben, der sich auszeichnet durch umfassende Kenntnisse über die Versicherungswirtschaft und Versicherungstechnik, das Versicherungsaufsichts- und Vertragsrechts sowie über das Steuerrecht. Neben diesen besonderen, gesicherten Fachkenntnissen müssen sich unsere Mitglieder zudem mit dem BDVM Code of Conduct identifizieren, welcher strenge Verhaltenskodizes vorschreibt, um einen idealen Service am Kunden sicher zu stellen. 

Darüber hinaus muss der BDVM-Makler zum Schutz seiner Kunden eine Vermögensschadenhaft­pflichtversicherung nachweisen, welche in doppelter Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs gemäß § 12 Versicherungsvermittlungsverordnung vorliegen muss.

Was ein Versicherungsmakler überhaupt macht und wie er seine Kunden – unabhängig vom Alter – bestmöglich berät, erfahren Sie in unserem Maklervideo.