Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen Referentenentwurf zur Anpassung der  europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679) an deutsches Recht herausgeben. Die Datenschutz-Grundverordnung wird am 25.05.2018 in Kraft treten und unmittelbar gelten. Der deutsche Referentenentwurf nutzt in der Verordnung angelegte Spielräume für die nationalstaatliche Anpassung.Erfreulicherweise ist eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, die den Umgang mit den Daten erleichtern und auch der Klarstellung dienen.

Der VDVM hat zu einzelnen Aspekten Stellung genommen. Denn bei Versicherungsmaklern gibt es aufgrund der speziellen Rechtsstellung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und der Verarbeitung von Daten in einer Vielzahl von Konstellationen einige Besonderheiten. Wichtig ist, dass der Umgang mit Daten auch unter Beachtung des Datenschutzes praktikabel bleibt und die entsprechenden Befugnisse im Gesetz klar geregelt werden.

Die Stellungnahme des VDVM  finden Sie hier:

Stellungnahme des VDVM zum Referentenentwurf

BMI Referentenentwurf “Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts”