VERSICHERUNGSMAKLER UND FINANZVERMITTLER GEHÖREN NICHT IN EINEN TOPF

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMLEV) hatte eine Studie in Auftrag gegeben, die nach Veröffentlichung der Ergebnisse für eine anhaltende Diskussion sorgt über die Anforderungen an die Qualifikation von Vermittlern, aber auch über deren Vergütung. In diesem Zusammenhang ist allerdings anzumerken, dass der Schwerpunkt der Studie auf der Vermittlung von Finanzprodukten liegt und die Versicherungswirtschaft primär über den Lebensversicherungsbereich einbezogen ist.

Insgesamt besteht jedoch die Gefahr, dass Versicherungsvermittlung und Finanzvermittlung „in einen Topf“ geworfen werden, obwohl gerade im Bereich der Versicherungsvermittlung durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlungsrichtlinie bereits weitgehende Standards implementiert wurden. Ein weiteres Grundproblem ist, dass die Diskussion, die auf politischer Ebene speziell von den Verbraucherschützern geführt wird, sich im Kern nicht an die „Versicherungsmakler“ im Sinne unseres Berufsbildes richtet, sondern primär die Versicherungsvertreter und typischen Finanzvermittler vor Augen hat. Das macht die Situation aber nicht einfacher, weil sich die Diskussion mit ihren Vorschlägen an ganz anderen Vermittlern ausrichtet und die Gefahr besteht, im Zuge der Bankenregulierung die naheliegenden Interessen der Versicherungsvermittlung, hier speziell der Versicherungsmakler, nicht angemessen zu berücksichtigen.

Selbstverständlich hat der VDVM eine schriftliche Stellungnahme zu dieser Studie eingereicht, in der wir „Licht und Schatten“ herausgearbeitet haben und für die Beibehaltung der Courtage als Leitvergütung, das heißt für das mechanische Vergütungssystem, plädieren.

Die vollständige Studie sowie die Stellungnahme des VDVM stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung.

Downloads

Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“

VDVM Stellungnahme an das BMLEV