ÄNDERUNGSVORSCHLAG BETRIEBSRENTENGESETZ: BRAUCHEN WIR DAS GEPLANTE SOZIALPARTNERMODELL IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE?

Die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie erfordert Änderungen beim Betriebsrentenrecht. Im Rahmen der Überarbeitung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 23.01.2015 auch einen Entwurf für einen neuen § 17 a BetrAVG vorgelegt. Demnach soll die betriebliche Altersvorsorge als Säule zur Verhinderung von Altersarmut durch ein neues „Tarifmodell“ ergänzt werden. Dieses Modell soll nach den Plänen von Bundesministerin Andrea Nahles zu einer stärkeren Verbreitung der bAV insbesondere im Bereich der KMU führen.

Kernpunkte des Vorschlags sind:

  • Einführung gemeinschaftliche Einrichtung der Arbeitgeber und Gewerkschaften,
  • Begrenzung auf die Durchführungswege Pensionskasse/-fonds
  •  „Enthaftung” des Arbeitgebers (pay an forget)
  • eine Ausdehnung auf tariflich nicht gebundene Firmen durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen
  • der PSVaG soll über die Insolvenzabsicherung der Arbeitgeber hinaus für die Erfüllbarkeit einstehen

Der vorliegende Entwurf baut keines der bestehenden – und durch die vom BMAS in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie belegten – Hemmnisse in den existierenden Durchführungswegen der bAV ab. Stattdessen werden diese Hemmnisse zementiert/gefestigt.

Außerdem ist die mit dem Vorschlag angekündigte Haftungsfreistellung für die Arbeitgeber nicht existent und den Arbeitnehmer werden Einbußen bezüglich der bisher garantierten Brutto-
beiträge auferlegt. Es wäre zielführender, die bestehenden Hemmnisse durch einheitliche Regelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht abzubauen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme an das BMAS haben acht Verbände (siehe unten) Vorschläge zur Stärkung der bAV gemacht, die keine Einführung eines zusätzlichen Durchführungsweges erfordern.

Die Stellungnahme der Vermittlerverbände und den Änderungsvorschlag des BMAS finden Sie hier:

Gemeinsame Stellungnahme der Vermittlerverbände

Gesetzentwurf § 17b neu und Begründung

 

Folgende Verbände haben an der Stellungnahme mitgewirkt und sie unterzeichnet:

AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.,
BDV – Bundesverband Deutscher Vermögensberater e.V.,
BMVF- Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler e.V.,
BVK – Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.,
VGA – Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.V.,
VDVM – Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V.,
VOTUM – Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.
SdV – Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e. V.