DURCH DIE HINTERTÜR WEITREICHENDE BEAUFSICHTIGUNG VON INKASSIERENDEN VERSICHERUNGSMAKLERN DURCH DIE BAFIN

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) muss vor dem Hintergrund der Solvency II Richtlinie reformiert werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 3. September 2014 einen Regierungs-Entwurf (RegE) vorgelegt mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen”.

Angesichts des Entwurfstitels könnte man meinen, dass das neue Gesetz nur Versicherungsunternehmen und deren Beaufsichtigung durch die BaFin betrifft. So war es auch in der Vergangenheit. Doch jetzt soll es – bei der Umsetzung der Outsourcing Regelung aus § 49 Solvency II in § 32 VAG-RegE – auch zu einer Beaufsichtigung von Versicherungsmaklern durch die BaFin kommen, genauer gesagt für Versicherungsmakler, die Inkasso durchführen. Zudem sollen die Befugnisse sehr weitreichend sein. Vorgesehen sind jederzeit anlasslose Prüfungen vor Ort. Und diese können auch noch von einem unspezifizierten Kreis von Dritten vorgenommen werden. Dabei könnte es sich beispielsweise um Mitarbeiter eines Versicherers oder gar eines Mitbewerbers handeln. Ungeklärt sind in diesem Zusammenhang unter anderem die Fragen der Einhaltung des Datenschutzes, des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und der Übernahme der Kosten für den erhöhten Personal- und Verwaltungsaufwand.

Aus Sicht des VDVM gehen diese Regelungen deutlich zu weit und missachten den in der Verfassung verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Weitere Kritikpunkte betreffen Regelungen zur Geldwäsche und zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern beim Direktinkasso.

Die Stellungnahme des VDVM, den Regierungsenentwurf und § 49 Solvency II finden Sie hier:

Stellungnahme VDVM

RegE Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen

§ 49 Solvency II Richtlinie