ENTWURF LEBENSVERSICHERUNGSREFORMGESETZ: GUT GEMEINT IST NICHT GUT GEMACHT

Am Mittwoch, dem 27. Mai, hat die Bundesregierung am frühen Nachmittag einen Referentenentwurf für das Lebensversicherungsreformgesetz veröffentlicht – mit einer extrem kurzen Frist für eine Stellungnahme, nämlich bei Freitag, 30. Mai 9.30 Uhr. In einer so kurzen Zeit ist es im Grunde unmöglich, die Konsequenzen der vorgesehenen Regelungen in ihrer vollen Breite abzuschätzen.

Die Stellungnahme des VDVM beschränkt sich deshalb auf drei wichtigen Aspekte mit Auswirkungen auf den Berufsstand der Versicherungsmakler:

  • Transparenz der Vermittlervergütung
  • Begrenzung der Abschlusskosten
  • Inkrafttreten und Erfüllungsaufwand

Unsere Stellungnahme und den Gesetzesentwurf finden Sie hier:

Stellungnahme des VDVM

Referentenentwurf Lebensversicherungsreformgesetz

Die bereits für Anfang Juni geplante Verabschiedung des Gesetzes lässt den Eindruck aufkommen, dass der Regierung nicht an fundierten Stellungnahmen gelegen ist, sondern ausschließlich an einer medienwirksamen Umsetzung unter Umgehung einer Fachdiskussion.