EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG LÄSST ARBEITS- ABLÄUFE BEI VERSICHERUNGSMAKLERN UNBERÜCKSICHTIGT

Die EU plant, ein europaweit einheitlich geltendes Datenschutzrecht einzuführen. Dafür hatten Anfang 2012 das Europäische Parlament und der Europarat einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag als sogenannte Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat Anfang Januar 2013 einen Bericht mit Änderungsanträgen herausgegeben.

Neben unserer Dachorganisation BIPAR, mit der wir eng zusammenarbeiten und die auf europäischer Ebene zu einzelnen Regelungen Stellung bezieht, hat der VDVM auf nationaler Ebene zu den beiden Gesetzesvorschlägen zusätzlich Stellung genommen, weil die Arbeitsabläufe bei Versicherungsmaklern nicht berücksichtigt wurden. Ohne die vom VDVM geforderten Änderungen entstünde eine nicht unerhebliche Rechtsunsicherheit und ein hoher Verwaltungsaufwand.

Das Gesetzgebungsverfahren wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen und noch ist nicht absehbar, wann genau es in Kraft treten wird. Ab Mai 2013 sollen sich nach dem jetzigen Zeitplan alle beteiligte Ausschüsse (u.a. noch Rechts- und Beschäftigungsausschuss) ausgesprochen haben, so dass dann die Verhandlungen des Parlaments, des Rats und der Kommission beginnen.

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Stellungnahme des VDVM

EU Datenschutz Grundverordnung

Bericht/Änderungsanträge LIBE