Am 5. November 2012 legte das Bundesministeriums der Finanzen einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente
(Honoraranlageberatungsgesetz) vor. Das geplante Gesetz soll einen gesetzlichen Rahmen für die honorarbasierte Anlageberatung als alternatives Angebot zur provisionsgestützten
Anlageberatung und Vermittlung schaffen.

Der VDVM begrüßt grundsätzlich die Vorhaben der Bundesregierung, im Versicherungs- und Finanzbereich ein höheres Qualitätsniveau zu erreichen und die Verbraucher besser zu schützen. Der vorgelegte Referentenentwurf weist jedoch deutliche Schwächen auf und begegnet umfangreichen, auch verfassungsrechtlichen Bedenken. Bestehende Begrifflichkeiten und Berufsbilder werden in dem Entwurf vermengt und verwischt und damit die Chance zur Schaffung einheitlicher Begrifflichkeiten im Finanz- und Versicherungssektor vertan. In seiner Stellungnahme geht der VDVM auf die einzelnen Aspekte näher ein.

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VDVM Stellungnahme

Referentenentwurf