Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

VERSICHERUNGSMAKLER HAFTEN FÜR IHRE BERATUNG

Für die Zulassung als Versicherungsmakler ist eine Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung auf eine Mindestversicherungssumme von 1 130 000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1 700 000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres vorgeschrieben.

Das deutsche Gesetz sieht vor, dass sich die genannten Mindestversicherungssummen ab dem 15. Januar 2013 und danach regelmäßig alle fünf Jahre prozentual entsprechend den von Eurostat veröffentlichten Änderungen des Europäischen Verbraucherpreisindexes erhöhen oder vermindern. Dabei werden sie auf den nächsthöheren Hundertbetrag in Euro aufgerundet. Die angepassten Mindestversicherungssummen werden zum 2. Januar des jeweiligen Jahres, in dem die Anpassung zu erfolgen hat, durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der VDVM verlangt gemäß § 5 Absatz c seiner Satzung, dass Mitglieder eine Vermögensschaden­haftpflichtversicherung in doppelter Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs nachweisen.

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