BGH-Urteil Schadenregulierung

Ein Urteil des BGH vom 14. Januar 2016 (AZ I ZR 107/14) wird aus Sicht des VDVM weitreichende Auswirkungen auf Versicherungsmakler haben. Auch wenn auf die Urteilsbegründung noch einige Zeit zu warten sein wird, zeichnet sich ab, dass der BGH in der Schadenregulierung durch Versicherungsmakler einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sieht. Die Juristen beim VDVM haben Bedenken, ob sich die Entscheidung mit Europarecht vereinbaren lässt.

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