Entwurf zur Umsetzung IDD in deutsches Recht: Verblendet von Verbraucherschützern

Grundsätzlich begrüßt der VDVM, dass  die Bundesregierung die IDD zügig in deutsches Recht umsetzen will. Allerdings misslingt insbesondere die Aufladung der Umsetzung mit der Förderung der Honorarberatung auf erste Sicht völlig und erweist dem Verbraucherschutz einen Bärendienst. Auch sonst ist der Referentenentwurf nicht frei von Widersprüchen und steigert die Bürokratie und Komplexität ohne Not weiter. Die Presse-Info enthält eine erste Reaktion des VDVM.

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