SCHADENREGULIERUNG DURCH VERSICHERUNGSMAKLER: BAFIN SCHIESST ÜBER DAS ZIEL HINAUS
Die Ausführungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Schadenregulierung in der Februar-Ausgabe des BaFin Journals stoßen beim VDVM auf Unverständnis. Da Versicherungsmakler anders als Versicherungsunternehmen nicht der Aufsicht durch die BaFin unterliegen, hätte man von der BaFin bei der Interpretation eines Gerichtsurteils, das sich explizit an Versicherungsmakler richtet, mehr Zurückhaltung erwarten dürfen. Die Presseinformation zeigt die Kritikpunkte auf. Der VDVM wird sich gegen eine so pauschale und undifferenzierte Beschränkung des Berufsbildes des Versicherungsmaklers zur Wehr setzen.VDVM.
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