VDVM fordert Klarheit beim Provisionsabgabeverbot

Die BaFin hat die Revision in Sachen Provisionsabgabeverbot zurückgezogen. Damit erlangt das Urteil des VG Frankfurt Rechtskraft.  Ob durch eine rechtskräftige Entscheidung eines Verwaltungsgerichts tatsächlich bereits das Provisionsabgabeverbot für alle entfällt oder diese Entscheidung nicht nur eine Wirksamkeit zwischen den Parteien entfaltet, ist offen. Nichtsdestotrotz kommt dem Urteil durch das Vorgehen der BaFin eine weitreichende Präjudizwirkung zu, wenn die Hüterin des Verbots, die BaFin, die Entscheidung des Gerichts nicht mehr angreift. Der VDVM würde eine eindeutige Klärung dieser essentiellen Frage begrüßen.

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