Zum Referentenentwurf “Betriebsrentenstärkungsgesetz”

Reformen sind definiert als planvolle Neuordnung, Umgestaltung oder Verbesserung des Bestehenden. Das ist bei der bAV aktuell ohne Frage eine Notwendigkeit. Aber muss es unbedingt noch komplizierter werden? Der Pressetext informiert über eine erste Reaktion auf den Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.

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