STUDIE ZUR BERATUNGSDOKUMENTATION: KEINE STATISTISCH BELASTBAREN AUSSAGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSBEREICH

Im Auftrag von Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat das Berliner Institut für Transparenz (ITA) eine Studie mit dem Titel „Evaluierung der Beratungsdokumentation im Geldanlage- und Versicherungsbereich“ durchgeführt. Rund 1.000 Personen und diverse Experten wurden befragt, außerdem schickte das Institut Testkunden in insgesamt 119 Beratungsgespräche. Von den 119 Testkunden erhielten nur 29 anschließend eine Beratungsdokumentation. Der Geldanlagebereich schnitt mit einer Quote von 39,1 % gegenüber dem Versicherungsbereich mit einer Quote von 15,1 % besser ab. Ein schlechtes Zeugnis also für die Versicherungsvermittlung?

Nein, denn die Studie enthält einen elementaren Fehler, der sich für den Versicherungsbereich an vielen Stellen in der Untersuchung auswirkt. Bezüglich des Zeitpunktes der Information bestimmt § 62 Abs. 1 VVG, dass dem Versicherungsnehmer die Informationen nach § 61 Abs. 1 VVG vor Abschluss des Vertrages übermittelt bekommen muss. Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings, dass – abweichend von der Verpflichtung im WpHG und in der FinVermV – keine Dokumentationspflicht besteht, wenn es nicht zu einem Abschluss kommt.

Der VDVM zeigt in seiner Stellungnahme an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitere Fehler und Ungereimtheiten in der Studie auf, aber auch Aspekte, die auf Zustimmung des Verbandes treffen. Die Stellungnahme sowie die vollständige Studie stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung:

Stellungnahme des VDVM

Studie “Evaluierung der Beratungsdokumentation im Geldanlage- und Versicherungsbereich”