UMSETZUNG IDD IN DEUTSCHES RECHT – EIN ANGRIFF AUF VERSICHERUNGSMAKLER

Im Januar 2017 hat das Bundeskabinett einen überarbeiteten Gesetzentwurf für die Umsetzung der IDD in deutsches Recht verabschiedet. Der VDVM begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung die IDD zügig in deutsches Recht umsetzen will. Im Vorfeld war diesbezüglich angekündigt worden, dass die Umsetzung der IDD „quasi 1:1“ in deutsches Recht erfolgen solle. Durch die Einführung des Versicherungsberaters weicht der Entwurf von diesem Vorhaben allerdings signifikant ab und es ergeben sich daraus verschiedene gravierende Probleme.

Das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken, wird aus unserer Sicht klar verfehlt. Vielmehr ist das genaue Gegenteil der Fall: Der Versicherungsmakler, der als treuhand-ähnlicher Sachwalter des Kunden für diesen tätig ist und seine Berufsausübung daran zu orientieren hat, wird durch den vorliegenden Entwurf nachhaltig geschwächt.

Überdies ist der Entwurf nicht frei von Widersprüchen und lässt die europäische bzw. internationale Dimension der Versicherungsvermittlung völlig außer Acht. Unserer Ansicht nach verstößt der Entwurf mit seinem „Provisionsgebot“ für Versicherungsvermittler den klaren Vorgaben der IDD – auch wenn es inzwischen auf das Privatkundengeschäft eingegrenzt wurde. Der Entwurf ist aber nicht nur deshalb europarechtswidrig, er führt darüber hinaus auch zu einer massiven Inländerdiskriminierung deutscher Versicherungsmakler und verstößt damit sowohl gegen Europarecht als auch gegen das deutsche Recht.

Die Stellungnahme des VDVM  finden Sie hier:

Stellungnahme des VDVM zur Kabinettsvorlage IDD Umsetzung

Anlage 1: Änderungsvorschläge für § 34 GewO und § 48 VAG

Kabinettsvorlage