Versicherungsmakler – Ein Beruf mit viel Verantwortung

Nach Jahrzehnten ohne gesetzlichen Rahmen ist der Beruf des Versicherungs­maklers im Mai 2007 mit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in Deutschland zu einer zulassungs- und registrierungspflichtigen Tätigkeit geworden.

Versicherungsmakler zu werden war bis zur Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie nicht schwer. Die Gewerbefreiheit ermöglichte es, dass jeder, der diesen Beruf ausüben wollte, nur einen entsprechenden Gewerbeschein brauchte, um sich Versicherungsmakler zu nennen. Nach seiner Qualifikation wurde nicht gefragt. Das ist heute – glücklicherweise – anders. Wer Versicherungsmakler werden möchte, muss sich bei der zuständigen IHK registrieren lassen und für die Erlangung einer Zulassung verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

1. Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse (mehr)

2. Sachkundenachweis (mehr)

3. Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (mehr)


Wichtig für uns ist dabei zweierlei:

1. Der Maklerbegriff der Gewerbeordnung und des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist mit dem Makler-Berufsbild des BDVM nicht identisch. Denn Paragraph 59 VVG und 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung nehmen nur darauf Bezug, dass Versicherungsmakler vom Versicherer unabhängig sind. Der BDVM-Versicherungsmakler hingegen besitzt eine doppelte Unabhängigkeit: Er ist sowohl unabhängig vom Versicherer als auch vom Versicherungs- nehmer.

2. Der BDVM als Verband der Qualitäts-Makler fordert von seinen Mitgliedern die Erfüllung deutlich höherer Anforderungen als im deutschen Vermittlerrecht festgeschrieben – insbesondere im Hinblick auf die Sachkunde, die Anzahl der Berufsträger und den Umfang der Haftpflichtversicherung.

Downloads:
EU Vermittlerrichtlinie
Gewerbeordnung 34d

VVG Abschitt 7