ÄNDERUNGSVORSCHLAG BAFIN RUNDSCHREIBEN 9/2007 (VA): EIN BISSCHEN ZU VIEL DES GUTEN

Das BaFin-Konsultationsverfahren 7/2014 hat das Ziel, das BaFin-Rundschreiben 9/2007 zu aktualisieren. Dort gibt es unter anderem Vorgaben für Versicherer, unter welchen Voraussetzungen sie mit Versicherungsvermittlern zusammenarbeiten dürfen. Versicherungsvermittler ihrerseits müssen bestimmte Anforderungen erfüllen.

Der VDVM hat in diesem Verfahren eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird ein Schwerpunkt des BaFin Papieres – die Einbeziehung von Tippgebern – grundsätzlich begrüßt. Kritisch sehen wir jedoch die Vorgabe von anlasslosen Überprüfungen bei Funktions- bzw. Dienstleistungsauslagerungen. Dies würde zum Beispiel inkassierende Versicherungsmakler erheblich treffen. Wir halten die vorgeschlagene Regelung für deutlich überzogen.

Ähnlich steht es bei der VAG Novelle, zu der der VDVM ebenfalls Stellung genommen hatten. Auf unsere Argumentation dort haben wir die BaFin ebenfalls hingewiesen.

Die Stellungnahme des VDVM und den Änderungsvorschlag der BaFin finden Sie hier:

Stellungnahme VDVM

Änderungsvorschlag BaFin für Rundschreiben 9/2007