DIE QUALITÄT DER BERATUNG IST KEINE FRAGE DER VERGÜTUNG!
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und haben sich mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) auf einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verständigt. So soll beispielsweise der Anlegerschutz dadurch verbessert werden, dass freie Finanzvermittler künftig einen Sachkundenachweises und eine Berufshaftpflicht-Versicherung (oder einer entsprechenden Kapitalausstattung) vorweisen müssen, um die Erlaubnis für den gewerblichen Vertrieb zu erhalten. Darüber hinaus sollen die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des sechsten Abschnitts des Wertpapierhandelsgesetzes auf gewerbliche Finanzanlagenvermittler und -berater übertragen werden.
Die von den Neuregelungen betroffenen Verbände hatten die Möglichkeit, sich bis zum 1. März 2011 zu dem Entwurf zu äußern. Der VDVM unterstützt die Vorhaben der Bundesregierung im Versicherungs- und Finanzbereich ein höheres Qualitätsniveau zu erreichen und steht deshalb grundsätzlich dem Anliegen, einen besseren Anlegerschutz herbeizuführen, positiv gegenüber. Trotzdem wird an verschiedenen Stellen ein Optimierungsbedarf gesehen und der Schaffung eines separaten Berufsbild „Honorarberater” erneut eine Absage erteilt.
Die Stellungnahme des VDVM können Sie hier als PDF herunterladen, ebenso den Diskussionsentwurf, um das Verständnis der Stellungnahme zu erleichtern
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