Praxisorientierte Argumente des VDVM für Änderungen der VersVermV überzeugten in Berlin
Im Interesse seiner Mitglieder hatte der VDVM sich wiederholt in Berlin für die Änderung des § 5 der VersVermV eingesetzt – ein Paragraph, der in seiner Erstfassung zu nicht unerheblichen Komplikationen für Personengesellschaften – aber auch für deren Kunden – führte. Die in Kraft getretene Änderung berücksichtigt die VDVM gewünschten Änderungen.
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