PROVISIONSABGABEVERBOT – HEILIGE KUH ODER ENTBEHRLICH?

Für die Umsetzung von Solvency II in deutsches Recht waren Änderungen des VAG notwendig. Bei der Ausarbeitung der neuen Gesetze stand auch das Provisionsabgabeverbot zur Disposition. Das Bundesministerium der Finanzen räumte dazu die Möglichkeit zur Stellungnahme ein.

Der VDVM hat Ende Oktober 2015 seine Sicht ausführlich dargelegt und angeregt, das Provisionsabgabeverbot nicht durch einen Schnellschuss abzuschaffen, sondern die Thematik im Rahmen der Umsetzung der IDD mit allen Konsequenzen durchzudeklinieren. Dazu zählen nicht zuletzt auch steuerliche Aspekte sowie die Freiheit der Preisgestaltung auf allen Seiten.

Die Stellungnahme zeigt daneben auch noch einmal die Vorteile des mechanischen Vergütungssystems mit seinem Quersubventionierungseffekt für die flächendeckenede Versorgung aller Einkommensschichten mit Beratung zum Versicherungsschutz.

Die Stellungnahme des VDVM  finden Sie hier:

Stellungnahme des VDVM zum Provisionsabgabeverbot

Anlage: Courtage vs. Honorar – Zeitgeist ist nicht immer ein Erfolgsgarant