Nach monatelangen Spekulationen über den Inhalt der neuen Versicherungsvermittlerregulierung hat EU-Kommissar Barnier am 3. Juli 2012 den Entwurf für die Neufassung der IMD (Insurance Mediation Directive) vorgestellt. Für alle Beteiligten liegen damit die Vorstellungen der EU-Kommission für die zukünftige Regelung des Versicherungsvertriebs auf dem Tisch.

Der VDVM begrüßt die Grundtendenz, den Anwendungsbereich der IMD auf alle Vertriebskanäle zu erweitern, denn nur so kann Wettbewerbsgleichheit gewährleistet werden. Positiv sind auch die Regelungen für mehr Transparenz zu werten. Kritisch zu sehen ist jedoch, dass der Entwurf der IMD II auf längere Sicht die unaufgeforderte Offenlegung (hard disclosure) der Vergütung des Vermittlers für angezeigt hält. Hier besteht noch dringender Diskussionsbedarf sowohl mit der Kommission als auch mit dem Europaparlament.

Scharf zu kritisieren ist der von der Kommission aus dem MiFID-Bereich übertragene Grundsatz des „ independent advice“ für Lebensversicherungsprodukte mit Investmentanteil. Dieser besagt, dass eine Beratung nur dann als unabhängig eingestuft werden kann, wenn keinerlei Provisionen gezahlt werden. Dabei wird ignoriert, dass der Versicherungsmakler in Deutschland sowohl vom Gesetz als auch von der Rechtsprechung als der treuhänderische Sachwalter des Kunden einzuordnen ist. Und trotz der Vergütung durch Courtage wird der Versicherungsmakler als unabhängig eingestuft. Der VDVM wendet sich deshalb gegen eine derartige Verquickung von Vergütung und Unabhängigkeit und wird diesen Standpunkt in der jetzt anstehenden Diskussion konsequent vertreten.

Die vollständige Stellungnahme sowie den Richtlinienentwurf und die von der EU erstellte Abschätzung der Folgen finden Sie hier als PDF:

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VDVM Stellungnahme

Richtlinienentwurf

Abschätzung Folgen